Alphatrad Worldwide begrüßt das Urteil des EU-Verfahrens Nr. T-538/12

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Alphatrad Worldwide begrüßt herzlich die Ergebnisse des Urteils des Verfahrens Nr. T-538/12, das unsere legitime Markenstärke und weit verbreitete Anerkennung des Marktes für Sprachdienstleistungen bekräftigt. Am 16.01.2014 hat der Gerichtshof der Europäischen Union die beiden früheren Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung und der Beschwerdekammer des HABM – jeweils am 30. Juni 2010 und 8. Oktober 2012 erlassen – bestätigt, die die Marke im Besitz eines Schweizer Unternehmens widerruft haben, die bewiesen haben, dass die wiederholten Versuche, die Geistigen Eigentumsrechte unserer grundsoliden Marke und unseres guten Rufs zurückzudatieren, im Laufe der letzten Jahre erfolglos und fruchtlos sind. ‘Das sind bemerkenswerte Nachrichten und eine große Errungenschaft für den weiteren Erfolg unseres Unternehmens‘ – sagte unser CEO -, der über Jahre einen Rechtsstreit im Auftrag des Unternehmens geführt hat. Am 17.01.2014, veröffentlichte der EU-Gerichtshof die Ergebnisse des betreffenden Urteils auf Französisch, das am 17.03.2014 rechtskräftig wurde, also den Status res judicata in der Rechtsprechung aller 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewonnen hat.

Eine Zusammenfassung des Verfahrens Nr. T-538/12 wurde in englischer Sprache von einigen renommierten Patentanwälten und Experten für Geistige Eigentumsrechte in ganz Europa veröffentlicht, insbesondere von MARQUES und der Patentanwaltskanzlei Dr. Reinert auf Facebook.

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