Alphatrad Worldwide begrüßt das Urteil des EU-Verfahrens Nr. T-538/12
Alphatrad Worldwide begrüßt herzlich die Ergebnisse des Urteils des Verfahrens Nr. T-538/12, das unsere legitime Markenstärke und weit verbreitete Anerkennung des Marktes für Sprachdienstleistungen bekräftigt. Am 16.01.2014 hat der Gerichtshof der Europäischen Union die beiden früheren Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung und der Beschwerdekammer des HABM – jeweils am 30. Juni 2010 und 8. Oktober 2012 erlassen – […]